Vorfälligkeitsrechner (Entschädigung)
Ermitteln Sie die geschätzten Kosten für die vorzeitige Ablösung Ihres Baudarlehens.
Kostenfalle Kreditkündigung: Den Vertrag vorzeitig beenden
Es gibt Lebenssituationen, in denen man eine Immobilie verkaufen muss oder eine Umschuldung anstrebt – noch während die Zinsbindung des laufenden Kredits besteht. In Deutschland sichert das BGB den Banken in diesem Fall den sogenannten "Zinsschaden" zu. Die Bank hat mit Ihren Zinszahlungen kalkuliert und möchte nun so gestellt werden, als hätten Sie den Vertrag bis zum Ende erfüllt.
Unser Vorfälligkeitsrechner basiert auf der gängigen "Aktiv-Passiv-Methode". Wir berechnen die Differenz zwischen Ihrem vertraglich fixierten Zins und dem aktuellen Pfandbriefzins über die Restlaufzeit. Zusätzlich fließen Schätzwerte für ersparte Risiko- und Verwaltungskosten der Bank in das Ergebnis ein. Bitte beachten Sie, dass dies eine Indikation ist; die exakte Abrechnung Ihrer Bank kann aufgrund interner Berechnungsmodelle abweichen.
Mindernde Faktoren
Sondertilgungsschutz
Wenn Sie das Recht auf Sondertilgungen haben, muss die Bank dies bei der Schadenberechnung zu Ihren Gunsten berücksichtigen.
Risiko-Ersparnis
Dadurch, dass der Kredit früher zurückgezahlt wird, sinkt das Risiko für die Bank. Dieser Vorteil muss Ihnen gutgeschrieben werden.
Verbindung prüfen
Oft sind Klauseln in Verträgen unwirksam. Lassen Sie die Abrechnung im Zweifel von der Verbraucherzentrale prüfen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Banken planen mit den vereinbarten Zinsen über die gesamte Laufzeit. Wenn ein Kredit vorzeitig abgelöst wird, entsteht der Bank ein Zinsschaden, den sie dem Kunden in Rechnung stellt.
Wenn die Zinsbindung bereits abgelaufen ist oder der Kredit nach 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wird (§ 489 BGB).
Es gibt zwei Methoden: Die Aktiv-Aktiv-Methode (Wiederanlage in neue Kredite) und die Aktiv-Passiv-Methode (Anlage in Pfandbriefen). Letztere ist der Standard.
Ein berechtigtes Interesse (z.B. Verkauf der Immobilie, Scheidung) muss meist vorliegen, damit die Bank einer vorzeitigen Ablösung zustimmt.
Ja, die Bank darf eine angemessene Aufwandspauschale für die Bearbeitung der Kündigung verlangen, zusätzlich zur eigentlichen Entschädigung.
