Immobilienkaufrechner (Nebenkosten)
Ermitteln Sie die tatsächlichen Gesamtkosten für Ihren Immobilienkauf inkl. Steuern und Gebühren.
Kaufnebenkosten beim Immobilienkauf verstehen
Der Preis, den Sie im Inserat sehen, ist fast nie der Endpreis. Wer in Deutschland eine Wohnung oder ein Haus kauft, muss mit erheblichen Zusatzkosten rechnen. Diese "Nebenkosten" fließen nicht in die Immobilie selbst, sondern an den Staat (Grunderwerbsteuer), an Dienstleister (Notar, Grundbuchamt) und oft an Vermittler (Makler). Da diese Kosten den finanziellen Rahmen sprengen können, müssen sie von Anfang an fest eingeplant werden.
Besonders tückisch: Die meisten Banken finanzieren nur den reinen Beleihungswert der Immobilie. Das bedeutet, dass die Nebenkosten oft komplett aus dem Eigenkapital gedeckt werden müssen. Unser Immobilienkaufrechner bietet Ihnen die nötige Transparenz, um böse Überraschungen beim Notartermin zu vermeiden und Ihre Finanzierung auf ein solides Fundament zu stellen.
Die größten Kostentreiber
Grunderwerbsteuer
Diese Steuer ist Ländersache und variiert stark zwischen 3,5 % und 6,5 %. Sie wird direkt nach der Beurkundung fällig.
Notar & Grundbuch
Ohne Notar kein Kauf. Für den Vertrag und die Umschreibung im Grundbuch fallen gesetzlich geregelte Gebühren an.
Maklerprovision
Seit 2020 gilt beim Kauf von Wohnimmobilien oft die Teilung der Courtage zwischen Verkäufer und Käufer.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
In der Regel müssen Sie mit ca. 10 % bis 15 % des Kaufpreises für Nebenkosten rechnen. Diese setzen sich aus Grunderwerbsteuer, Notar- & Grundbuchkosten sowie ggf. Maklerprovision zusammen.
Ja, Banken finanzieren meist nur den reinen Immobilienwert. Die Nebenkosten sollten idealerweise aus dem Eigenkapital gedeckt werden.
Privatpersonen können die Grunderwerbsteuer nicht absetzen. Bei einer vermieteten Immobilie gehört sie zu den Anschaffungskosten und wird über die Jahre abgeschrieben.
Üblicherweise trägt der Käufer die Notar- und Grundbuchkosten. Der Notar ist jedoch neutral und vertritt beide Parteien.
Die Provision wird in der Regel erst nach der wirksamen Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar fällig.
