Mietrechner: Faire Miete finden

Ermitteln Sie die angemessene Miete für Ihre Immobilie oder prüfen Sie Ihr aktuelles Angebot.

Ortsübliche Vergleichsmiete laut Mietspiegel.

Wohnen zum fairen Preis: Der Mietmarkt im Blick

Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung ist in vielen deutschen Städten zu einer echten Herausforderung geworden. Gleichzeitig müssen Vermieter die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, um rechtssichere Mietverträge abzuschließen. Der Mietrechner hilft beiden Seiten, Transparenz zu schaffen. Er basiert auf der m²-Kalkulation, wie sie auch im offiziellen Mietspiegel Ihrer Gemeinde verwendet wird.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Mietpreisbremse. Da diese in fast allen Ballungsgebieten gilt, ist sie ein entscheidender Faktor bei der Festlegung des Mietpreises. Unser Tool zeigt Ihnen auf Knopfdruck, wie hoch die Kaltmiete maximal sein darf und wie sich die Warmmiete durch die Vorauszahlung auf Neben- und Heizkosten zusammensetzt.

Rechtliche Grundlagen

Ortsübliche Vergleichsmiete

Sie wird aus den Mieten der letzten 6 Jahre gebildet und dient als Referenzpunkt für jede Erhöhung.

Modernisierungsumlage

Nach Sanierungen dürfen 8 % der Kosten auf die Jahresmiete umgelegt werden – jedoch mit Kappungsgrenzen.

Nebenkosten-Abrechnung

Planen Sie die Vorauszahlung realistisch. Zu niedrige Sätze führen am Jahresende zu schmerzhaften Nachzahlungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete für verschiedene Wohnungstypen in einer Gemeinde an.

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf die Miete bei Neuvermietung höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Wann ist eine Mieterhöhung zulässig?

Vermieter dürfen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben, sofern die Kappungsgrenze eingehalten wird und die letzte Erhöhung mindestens 15 Monate zurückliegt.

Was zählt zur Wohnfläche?

Nach der Wohnflächenverordnung zählen Wohnräume voll, Balkone und Terrassen meist nur zu 25 % oder maximal 50 %.

Gilt die Mietpreisbremse auch für Neubauten?

Nein, Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sind von der Mietpreisbremse ausgenommen.