Wohnflächenrechner

Berechnen Sie die offizielle Quadratmeterzahl Ihrer Immobilie einfach und rechtssicher.

Höhe > 2 Meter.
Höhe 1 bis 2 Meter (Dachschrägen).

Präzision schafft Transparenz: Die Wohnfläche richtig messen

Die Angabe der m²-Zahl ist eine der wichtigsten Kennziffern beim Kauf, Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie. Sie ist die Basis für die Mietpreisberechnung, die Betriebskostenumlage und den Beleihungswert bei der Bank. Doch oft schleichen sich Fehler ein – sei es durch falsches Messen von Nischen oder eine zu großzügige Einbeziehung von Dachschrägen. In Deutschland hat sich die Wohnflächenverordnung (WoFlV) als maßgeblicher Standard etabliert.

Unser Wohnflächenrechner führt Sie Schritt für Schritt durch die verschiedenen Kategorien. Er unterscheidet strikt zwischen Flächen, die voll zählen, und solchen, die aufgrund geringer Deckenhöhe oder ihrer Lage im Außenbereich nur anteilig angerechnet werden dürfen. So vermeiden Sie rechtliche Streitigkeiten und haben eine solide Verhandlungsgrundlage gegenüber Vermietern oder Käufern.

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV)

Voll anrechenbar

Flächen mit einer lichten Höhe von über 2 Metern werden zu 100 % der Wohnfläche zugerechnet.

Dachschrägen

Nischen und Flächen zwischen 1 und 2 Metern Höhe zählen nur zu 50 %. Alles unter 1 Meter zählt gar nicht.

Freiflächen

Balkone, Loggien und Terrassen werden in der Regel mit 25 % (maximal 50 %) ihrer Fläche angesetzt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was zählt alles zur offiziellen Wohnfläche?

Zur Wohnfläche zählen alle beheizten Räume der Wohnung sowie Anteile von Balkonen, Terrassen und Wintergärten.

Wie werden Dachschrägen angerechnet?

Flächen mit einer lichten Höhe von mindestens 2 Metern werden voll (100 %) angerechnet. Flächen zwischen 1 und 2 Metern Höhe zählen zur Hälfte (50 %). Alles unter 1 Meter zählt gar nicht.

Wieviel zählt ein Balkon oder eine Terrasse?

In der Regel werden Balkone, Loggien und Terrassen zu 25 % angerechnet. Bei besonders hochwertiger Ausstattung oder Lage sind bis zu 50 % möglich.

Zählen Keller und Garage zur Wohnfläche?

Nein, Keller, Bodenräume, Garagen und Trockenräume gehören zur Nutzfläche, nicht zur Wohnfläche nach WoFlV.

Was ist der Unterschied zwischen WoFlV und DIN 277?

Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist der Standard für Wohnraummietverträge. Die DIN 277 wird oft für die Brutto-Grundfläche im Bauwesen verwendet und führt meist zu größeren Werten.