Mietpreisbremse Rechner

Prüfen Sie basierend auf dem aktuellen Mietspiegel, ob Ihre Kaltmiete rechtlich zulässig ist.

Wert aus dem offiziellen Mietspiegel Ihrer Stadt.
Zulässiger Aufpreis nach Sanierung.

Die Mietpreisbremse: Schutz vor Wucher?

Seit ihrer Einführung im Jahr 2015 soll die Mietpreisbremse den starken Anstieg der Mieten in Ballungszentren dämpfen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Miete bei einer Neuvermietung nicht mehr als 10 % oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Dennoch halten sich viele Vermieter nicht an diese Vorgabe – oft aus Unkenntnis oder Kalkül. Für Mieter ist es daher essenziell, ihre Rechte zu kennen und die Miethöhe aktiv zu prüfen.

Unser Rechner ermöglicht Ihnen eine schnelle Ersteinschätzung. Geben Sie die m²-Miete laut Mietspiegel und Ihre tatsächliche Kaltmiete ein. Wir kalkulieren die theoretische Obergrenze und zeigen Ihnen auf, ob Sie eventuell Anspruch auf eine Mietminderung haben. Bitte beachten Sie, dass dies ein allgemeiner Check ist. Rechtssicherheit bietet im Zweifelsfall nur eine Beratung beim Mieterschutzbund oder einem Fachanwalt.

Die 10 % Regelung im Detail

Ortsübliche Vergleichsmiete

Der Referenzwert ist immer die Kaltmiete laut dem qualifizierten Mietspiegel Ihrer Gemeinde.

Bestandsschutz

Lag die Vormiete bereits über der Bremse, darf der Vermieter diesen Wert beibehalten, aber nicht weiter erhöhen.

Neubau-Ausnahme

Wurde die Wohnung nach dem 01.10.2014 erstmals genutzt, unterliegt sie in der Regel nicht der Mietpreisbremse.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Sie gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die von den Landesregierungen per Verordnung festgelegt werden (z.B. Berlin, München, Hamburg).

Welche Ausnahmen gibt es?

Ausnahmen gelten für Neubauten (Erstbezug nach 01.10.2014), umfassende Modernisierungen sowie wenn die Vormiete bereits höher war.

Was passiert bei einem Verstoß?

Mieter können die zu viel gezahlte Miete zurückfordern, sofern sie den Verstoß gegenüber dem Vermieter rügen (Mängelrüge).

Wie hoch darf der Aufschlag sein?

Die Miete darf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete (laut Mietspiegel) liegen.

Muss der Vermieter Auskunft geben?

Ja, Vermieter müssen bei Neuvermietung unaufgefordert Auskunft geben, wenn sie sich auf eine Ausnahme (z.B. hohe Vormiete) berufen wollen.