Modernisierungsrechner (Umlage)

Berechnen Sie die zulässige Mieterhöhung nach Sanierungsmaßnahmen gemäß dem BGB.

Nur der reine Modernisierungsanteil.
Gesetzlich meist 8 %.

Wertsteigerung und Mietrecht: Die Modernisierungsumlage

Wenn ein Vermieter den Wohnwert einer Immobilie nachhaltig steigert oder die Betriebskosten durch energetische Sanierung dauerhaft senkt, räumt ihm der Gesetzgeber das Recht ein, einen Teil der Kosten auf die Miete umzulegen. Dies ist ein Anreiz für Investitionen in den Klimaschutz und die Wohnqualität. Doch nicht jede Baumaßnahme ist eine Modernisierung. Reine Instandsetzungen wie ein neuer Anstrich oder die Reparatur eines defekten Fensters sind Vermietersache und rechtfertigen keine Mieterhöhung.

Unser Modernisierungsrechner kalkuliert für Sie die monatliche Umlage und prüft direkt die gesetzliche Kappungsgrenze. Gemäß § 559 BGB darf die Miete innerhalb von sechs Jahren nicht um mehr als 2 bis 3 Euro pro Quadratmeter steigen – egal, wie teuer die Modernisierung war. Dies schützt Mieter vor einer finanziellen Überforderung durch Luxussanierungen.

Wirtschaftliche Aspekte

Energetische Sanierung

Maßnahmen zur Energieeinsparung sind besonders privilegiert und amortisieren sich für Mieter oft über sinkende Heizkosten.

Kappungsgrenze beachten

Egal wie hoch die Kosten sind: Die Miete darf monatlich meist nur um 2 € bis 3 € pro m² innerhalb von 6 Jahren steigen.

Instandhaltungsabzug

Von den Gesamtkosten müssen fiktive Instandsetzungskosten abgezogen werden, um den umlagefähigen Betrag zu ermitteln.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wieviel darf der Vermieter auf die Miete umlegen?

Seit 2019 dürfen Vermieter maximal 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten auf die Jahresmiete aufschlagen.

Was ist die Kappungsgrenze bei Modernisierungen?

Die monatliche Miete darf sich innerhalb von sechs Jahren durch Modernisierungen um nicht mehr als 3 Euro pro Quadratmeter erhöhen (bei Mieten unter 7 Euro/m² um höchstens 2 Euro).

Müssen Instandhaltungskosten abgezogen werden?

Ja, Kosten für Reparaturen, die ohnehin notwendig gewesen wären (Instandhaltung), dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden. Nur die echten Modernisierungskosten zählen.

Wie lange im Voraus muss die Modernisierung angekündigt werden?

Der Vermieter muss die geplanten Maßnahmen spätestens drei Monate vor Beginn in Textform ankündigen.

Ab wann gilt die neue Miete?

Die Mieterhöhung wird in der Regel mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung wirksam.