Gewerbesteuerrechner
Ermitteln Sie die Steuerbelastung Ihres Unternehmens basierend auf Gewinn und kommunalem Hebesatz.
Die Gemeinde-Steuer im Fokus
Die Gewerbesteuer ist die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden in Deutschland. Sie wird auf den Ertrag jedes Gewerbebetriebs erhoben. Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: Zunächst wird der Gewerbeertrag ermittelt. Im zweiten Schritt wird dieser mit der bundeseinheitlichen Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. Das Ergebnis ist der Steuermessbetrag. Im letzten Schritt entscheidet der kommunale Hebesatz über die endgültige Höhe der Steuerschuld.
Ein wichtiger Faktor für Einzelunternehmer und Personengesellschaften (wie GbR oder KG) ist der Freibetrag von 24.500 €. Gewinne bis zu dieser Grenze sind komplett von der Gewerbesteuer befreit. Kapitalgesellschaften wie die GmbH genießen diesen Freibetrag hingegen nicht.
Wirtschaftliche Planung
Anrechnung Einkommensteuer
Bei Einzelunternehmen wird die Gewerbesteuer pauschal (4-facher Messbetrag) auf die Einkommensteuer angerechnet.
Standortwahl
Die Unterschiede beim Hebesatz sind enorm: In ländlichen Gebieten sind 250 % möglich, in Großstädten oft über 450 %.
Mindest-Hebesatz
Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt in Deutschland 200 %, um Steuerparadiese innerhalb des Landes zu verhindern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Grundsätzlich jeder gewerbliche Betrieb in Deutschland. Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren jedoch von einem Freibetrag (24.500 €).
Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Er bestimmt maßgeblich die Höhe der tatsächlichen Steuerlast und liegt meist zwischen 300 % und 500 %.
Nein, der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) müssen ab dem ersten Euro Gewinn Gewerbesteuer zahlen.
Einzelunternehmer können die gezahlte Gewerbesteuer pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen (bis zum 4,0-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags).
Die Gewerbesteuer wird in Form von vierteljährlichen Vorauszahlungen (jeweils am 15. Februar, Mai, August und November) erhoben. Die Endabrechnung erfolgt über die jährliche Gewerbesteuererklärung.
