Körperschaftsteuerrechner
Ermitteln Sie die Steuerlast Ihrer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG) inklusive Solidaritätszuschlag.
KSt: Die „Einkommensteuer“ für Firmen
Die Körperschaftsteuer (KSt) ist das Pendant zur Einkommensteuer für juristische Personen. Jedes Unternehmen, das als Kapitalgesellschaft organisiert ist (z. B. GmbH, AG oder die haftungsbeschränkte UG), muss auf seinen erzielten Gewinn Steuern an den Bund abführen. Der Steuersatz ist dabei – anders als bei der progressiven Einkommensteuer – linear und beträgt einheitlich 15 %.
Wichtig: Auf die fällige Körperschaftsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % erhoben. Damit ergibt sich eine effektive Steuerbelastung von ca. 15,825 % auf das zu versteuernde Einkommen. Beachten Sie, dass für Firmen zusätzlich Gewerbesteuer an die Kommune abgeführt werden muss.
Finanzielle Gesamtbelastung
Linearer Steuersatz
Egal ob 1.000 € oder 1.000.000 € Gewinn: Es bleiben immer 15 % als Basissteuer für den Fiskus.
Solidaritätszuschlag
Der Soli wurde für Firmenkunden nicht abgeschafft und bleibt integraler Bestandteil der KSt.
Kapitalertragsteuer
Werden Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet, fällt zusätzlich Abgeltungsteuer (ca. 25 %) an.
