Fahrtkostenrechner

Berechnen Sie die Kilometerpauschale für Ihre Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug. Schnell, einfach und finanzamt-konform.

Die tatsächlich gefahrene Gesamtstrecke laut Tacho oder Navi.

Kilometerpauschale bei Dienstreisen

Wer sein privates Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzt, kann die entstandenen Kosten geltend machen. Der deutsche Gesetzgeber sieht hierfür pauschale Sätze vor, die alle Kosten (Treibstoff, Versicherung, Verschleiß, Wertverlust) abdecken sollen. Alternativ zum Pauschalsatz könnten auch die tatsächlichen Kosten pro Kilometer nachgewiesen werden, was jedoch ein detailliertes Fahrtenbuch und Belege erfordert.

Wichtig: Diese Sätze gelten für Dienstreisen, Dienstgänge und Fahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Für den täglichen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt hingegen die Entfernungspauschale.

Besonderheiten beim Fahrtkostenersatz

Mitfahrer

Früher gab es Pauschalen für Mitfahrer (0,02 €). Diese wurden jedoch abgeschafft. Nur der Fahrer kann die Pauschale geltend machen.

Unfallkosten

Passiert auf einer Dienstreise ein Unfall, können die Reparaturkosten zusätzlich zur Kilometerpauschale als Werbungskosten abgesetzt werden.

Parkgebühren

Park- und Mautgebühren sind durch die Kilometerpauschale nicht abgegolten und können separat in voller Höhe abgerechnet werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch ist die Kilometerpauschale bei Dienstreisen?

Für Fahrten mit dem eigenen Pkw können Sie 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen.

Gibt es Unterschiede für Motorräder?

Ja, für motorisierte Zweiräder (Motorrad, Motorroller, Moped) beträgt die Pauschale 0,20 € pro gefahrenem Kilometer.

Was ist der Unterschied zur Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale gilt für den täglichen Weg zur Arbeit (nur einfache Strecke). Der Fahrtkostenersatz bei Dienstreisen gilt für die tatsächlich gefahrene Gesamtdistanz (Hin- und Rückweg).

Können Parkgebühren zusätzlich berechnet werden?

Ja, notwendige Nebenkosten wie Parkgebühren, Maut oder Fährkosten können zusätzlich zur Kilometerpauschale in tatsächlicher Höhe abgerechnet werden.

Erhalten Mitfahrer eine Pauschale?

Nein, die Mitfahrerpauschale von früher wurde abgeschafft. Nur der Fahrer des Privatfahrzeugs kann die Kilometerpauschale geltend machen.