Fahrtkostenrechner
Berechnen Sie die Kilometerpauschale für Ihre Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug. Schnell, einfach und finanzamt-konform.
Kilometerpauschale bei Dienstreisen
Wer sein privates Fahrzeug für geschäftliche Zwecke nutzt, kann die entstandenen Kosten geltend machen. Der deutsche Gesetzgeber sieht hierfür pauschale Sätze vor, die alle Kosten (Treibstoff, Versicherung, Verschleiß, Wertverlust) abdecken sollen. Alternativ zum Pauschalsatz könnten auch die tatsächlichen Kosten pro Kilometer nachgewiesen werden, was jedoch ein detailliertes Fahrtenbuch und Belege erfordert.
Wichtig: Diese Sätze gelten für Dienstreisen, Dienstgänge und Fahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Für den täglichen Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt hingegen die Entfernungspauschale.
Besonderheiten beim Fahrtkostenersatz
Mitfahrer
Früher gab es Pauschalen für Mitfahrer (0,02 €). Diese wurden jedoch abgeschafft. Nur der Fahrer kann die Pauschale geltend machen.
Unfallkosten
Passiert auf einer Dienstreise ein Unfall, können die Reparaturkosten zusätzlich zur Kilometerpauschale als Werbungskosten abgesetzt werden.
Parkgebühren
Park- und Mautgebühren sind durch die Kilometerpauschale nicht abgegolten und können separat in voller Höhe abgerechnet werden.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für Fahrten mit dem eigenen Pkw können Sie 0,30 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg) als Werbungskosten absetzen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet bekommen.
Ja, für motorisierte Zweiräder (Motorrad, Motorroller, Moped) beträgt die Pauschale 0,20 € pro gefahrenem Kilometer.
Die Pendlerpauschale gilt für den täglichen Weg zur Arbeit (nur einfache Strecke). Der Fahrtkostenersatz bei Dienstreisen gilt für die tatsächlich gefahrene Gesamtdistanz (Hin- und Rückweg).
Ja, notwendige Nebenkosten wie Parkgebühren, Maut oder Fährkosten können zusätzlich zur Kilometerpauschale in tatsächlicher Höhe abgerechnet werden.
Nein, die Mitfahrerpauschale von früher wurde abgeschafft. Nur der Fahrer des Privatfahrzeugs kann die Kilometerpauschale geltend machen.
