Pendlerpauschale Rechner
Berechnen Sie schnell und präzise Ihre Entfernungspauschale für den Weg zur Arbeit. Inklusive Erhöhung ab dem 21. Kilometer.
Die Pendlerpauschale erklärt
Die Entfernungspauschale (umgangssprachlich Pendlerpauschale) ist eine der wichtigsten Werbungskosten für Arbeitnehmer in Deutschland. Sie soll die Kosten abdecken, die durch den täglichen Weg zur ersten Tätigkeitsstätte entstehen. Der Clou: Es spielt keine Rolle, welches Verkehrsmittel Sie nutzen. Ob Sie mit dem Auto, dem Zug, dem Fahrrad oder zu Fuß zur Arbeit kommen – der Betrag bleibt gleich.
Um die Energiekosten-Belastung zu mildern, hat der Gesetzgeber die Pauschale für "Fernpendler" angehoben. Ab dem 21. Kilometer der einfachen Strecke erhalten Sie nun 38 Cent statt der üblichen 30 Cent. Unser Rechner berücksichtigt diese Staffelung automatisch.
Wichtige Regeln für die Steuererklärung
Verkehrsmittelunabhängig
Die Pauschale gibt es auch für Mitfahrer in Fahrgemeinschaften. In diesem Fall ist sie jedoch auf 4.500 € pro Jahr begrenzt.
Kürzeste Straßenverbindung
Maßgebend ist grundsätzlich die kürzeste Straßenverbindung zwichen Wohnung und Arbeitsstätte, es sei denn, eine längere Verbindung ist offensichtlich verkehrsgünstiger.
Keine Pauschale im Home-Office
Arbeiten Sie von zu Hause, können Sie für diesen Tag keine Pendlerpauschale ansetzen, dafür aber ggf. die Home-Office-Pauschale.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Für die ersten 20 Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können Sie 0,30 € ansetzen. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,38 €.
Ja, die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie erhalten sie für Fahrten mit dem Pkw, Fahrrad, Motorrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder sogar als Fußgänger.
Die Pauschale ist grundsätzlich auf 4.500 € im Kalenderjahr begrenzt. Werden jedoch für die Fahrten ein eigener Pkw oder ein zur Nutzung überlassener Dienstwagen genutzt, gilt dieser Höchstbetrag nicht.
Ja, jeder Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft kann die Pendlerpauschale für seine eigene einfache Wegstrecke ansetzen. Ausnahme: Mitfahrer sind auf den Höchstbetrag von 4.500 € begrenzt.
Die Pendlerpauschale kann nur für die Tage angesetzt werden, an denen Sie tatsächlich zur Arbeit gefahren sind. Krankheitstage, Urlaubstage oder Tage in Kurzarbeit (ohne Anwesenheit) zählen nicht.
