Verpflegungsmehraufwandrechner

Berechnen Sie Ihre zustehenden Spesen für Inlandsreisen nach den aktuellen Sätzen 2024, inklusive automatischer Mahlzeitenkürzung.

Hinweis: Gilt pro relevantem Reisetag.

Verpflegungspauschalen auf Dienstreisen

Wenn Sie aus beruflichen Gründen außerhalb Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte arbeiten, entstehen Ihnen oft höhere Kosten für Ihre Verpflegung. Diese Kosten können Sie über die sogenannten Verpflegungspauschalen entweder vom Steuerpflichtigen Bruttoeinkommen abziehen (Werbungskosten) oder sich steuerfrei vom Arbeitgeber erstatten lassen.

Die Höhe der Pauschale hängt von der Dauer Ihrer Abwesenheit ab. Da Sie zu Hause ebenfalls essen würden, wird nicht der volle Betrag erstattet, sondern nur der "Mehraufwand". Stellt der Arbeitgeber Ihnen während der Reise Mahlzeiten zur Verfügung (z.B. Hotel-Frühstück oder Geschäftsessen), muss die Pauschale entsprechend gekürzt werden.

Kürzungsregeln im Detail

Frühstück (20 %)

Für ein gestelltes Frühstück werden 5,60 € (20 % von 28 €) von der Tagespauschale abgezogen.

Mittag/Abend (40 %)

Für ein Mittag- oder Abendessen werden jeweils 11,20 € (40 % von 28 €) abgezogen.

Null-Grenze

Die Pauschale kann durch Kürzungen bis auf 0 € absinken, jedoch niemals negativ werden.