Mietspiegelrechner
Prüfen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete und die zulässige Mieterhöhung für Ihre Wohnung.
Mietspiegel als Rechtsinstrument
Der Mietspiegel ist mehr als eine Informationsquelle — er ist ein rechtliches Instrumentarium. Vermieter können die Miete nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, und diese darf innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 % (Kappungsgrenze) oder 15 % in angespannten Märkten steigen. Außerdem muss zwischen zwei Mieterhöhungen mindestens ein Jahr liegen.
Unser Rechner prüft, ob Ihre aktuelle Miete über oder unter dem Mietspiegel-Richtwert liegt, und berechnet den maximal zulässigen Betrag einer Mieterhöhung unter Beachtung der rechtlichen Fristen.
Mieterhöhungsregeln (§ 558 BGB)
Jahresfrist
Zwischen zwei Mieterhöhungen muss mindestens 12 Monate liegen. Der Vermieter muss die letzte Erhöhung nennen.
Kappungsgrenze
Innerhalb von 3 Jahren darf die Miete max. 20 % steigen (15 % in angespannten Märkten mit entsprechender Verordnung).
Vergleichsmiete
Ziel der Erhöhung darf max. die ortsübliche Vergleichsmiete laut qualifiziertem Mietspiegel sein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Er dient als Basis für Mieterhöhungsverlangen und die Mietpreisbremse.
Einfache (informell) und qualifizierte Mietspiegel (nach wissenschaftlichen Grundsätzen). Der qualifizierte hat rechtlich größeres Gewicht.
Bei laufenden Mietverhältnissen ist er an die Vergleichsmiete gebunden. Bei Neuvermietung gilt in Mietpreisbremse-Gebieten max. 10 % über Mietspiegel.
