Mietkautionrechner
Prüfen Sie die maximale Kaution nach BGB und berechnen Sie den Zinszuwachs über die Mietzeit.
Ihre Rechte als Mieter kennen
Die Mietkaution ist gesetzlich klar geregelt: Maximal drei Nettokaltmieten darf der Vermieter verlangen. Nebenkosten, Garagenmiete oder andere Zuschläge zählen nicht dazu. Wird mehr verlangt, ist der überschreitende Teil nichtig — Sie müssen ihn nicht zahlen.
Außerdem muss der Vermieter die Kaution auf einem in seinem persönlichen Vermögen getrennten Konto anlegen. Die anfallenden Zinsen gehören Ihnen als Mieter und sind bei der Rückzahlung einzuberechnen. Unser Rechner zeigt sowohl die zulässige Maximalhöhe als auch den Zinszuwachs über Ihre Mietzeit.
Wichtige Regeln
Maximalhöhe (§ 551 BGB)
Max. 3 × Nettokaltmiete. Betragsmäßig nichts darüber hinaus zulässig, auch nicht durch vertragliche Vereinbarung.
Zinspflicht
Der Vermieter muss die Kaution zum banküblichen Zinssatz für Spareinlagen anlegen. Zinsen stehen dem Mieter zu.
Rückgabe-Frist
Nach dem Auszug hat der Vermieter 3–6 Monate Zeit zur Prüfung. Danach muss er auszahlen oder Ansprüche konkret benennen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gemäß § 551 BGB darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Nebenkosten-Vorauszahlungen zählen dabei nicht mit.
Ja, der Vermieter muss die Kaution auf einem separaten Konto anlegen und den Zinsertrag dem Mieter anrechnen.
Nach Mietende hat der Vermieter ca. 3–6 Monate Prüffrist. Danach muss er den Restbetrag zurückzahlen oder konkrete Forderungen benennen.
