Mietkautionrechner

Prüfen Sie die maximale Kaution nach BGB und berechnen Sie den Zinszuwachs über die Mietzeit.

Wir prüfen die Zulässigkeit nach § 551 BGB

Ihre Rechte als Mieter kennen

Die Mietkaution ist gesetzlich klar geregelt: Maximal drei Nettokaltmieten darf der Vermieter verlangen. Nebenkosten, Garagenmiete oder andere Zuschläge zählen nicht dazu. Wird mehr verlangt, ist der überschreitende Teil nichtig — Sie müssen ihn nicht zahlen.

Außerdem muss der Vermieter die Kaution auf einem in seinem persönlichen Vermögen getrennten Konto anlegen. Die anfallenden Zinsen gehören Ihnen als Mieter und sind bei der Rückzahlung einzuberechnen. Unser Rechner zeigt sowohl die zulässige Maximalhöhe als auch den Zinszuwachs über Ihre Mietzeit.

Wichtige Regeln

Maximalhöhe (§ 551 BGB)

Max. 3 × Nettokaltmiete. Betragsmäßig nichts darüber hinaus zulässig, auch nicht durch vertragliche Vereinbarung.

Zinspflicht

Der Vermieter muss die Kaution zum banküblichen Zinssatz für Spareinlagen anlegen. Zinsen stehen dem Mieter zu.

Rückgabe-Frist

Nach dem Auszug hat der Vermieter 3–6 Monate Zeit zur Prüfung. Danach muss er auszahlen oder Ansprüche konkret benennen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie hoch darf die Mietkaution sein?

Gemäß § 551 BGB darf die Mietkaution maximal drei Nettokaltmieten betragen. Nebenkosten-Vorauszahlungen zählen dabei nicht mit.

Muss der Vermieter die Kaution verzinsen?

Ja, der Vermieter muss die Kaution auf einem separaten Konto anlegen und den Zinsertrag dem Mieter anrechnen.

Wann bekomme ich die Kaution zurück?

Nach Mietende hat der Vermieter ca. 3–6 Monate Prüffrist. Danach muss er den Restbetrag zurückzahlen oder konkrete Forderungen benennen.