Pfändungsrechner

Berechnen Sie anonym und sicher den pfändbaren Anteil Ihres Gehalts nach der aktuell gültigen Pfändungstabelle.

Lohnpfändung: Was bleibt Ihnen zum Leben?

Eine Lohnpfändung oder Gehaltsabtretung ist für Betroffene oft eine belastende Situation. Um das Existenzminimum zu sichern, hat der Gesetzgeber klare Grenzen definiert. Der pfändbare Betrag wird anhand Ihres Nettoeinkommens und der Anzahl Ihrer Unterhaltspflichten (z. B. Kinder, Ehepartner) ermittelt.

Unser Rechner basiert auf der Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO in der Fassung vom 01.07.2024. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Lohnbestandteile wie Überstunden zur Hälfte, Spesen oder Weihnachtsvergütung (bis zu einem gewissen Betrag) unpfändbar sein können. Diese Feinheiten sollte im Zweifelsfall ein Anwalt oder eine Schuldnerberatung prüfen.

Wichtige Grenzwerte (Stand 01.07.2024)

Grundfreibetrag

1.491,75 € netto pro Monat sind für Alleinstehende ohne Kinder absolut geschützt.

Steigerung

Ab einem Nettoverdienst von ca. 4.300 € (monatlich) ist der darüber liegende Betrag in der Regel voll pfändbar.

Unterhalt

Für die erste unterhaltspflichtige Person steigt der Freibetrag um ca. 560 €, für jede weitere um ca. 310 €.