BAföG-Rechner
Ermitteln Sie Ihren voraussichtlichen BAföG-Bedarfssatz für Studium oder schulische Ausbildung.
Chancengleichheit durch BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) soll sicherstellen, dass junge Menschen eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren können, auch wenn die finanziellen Mittel der Familie nicht ausreichen. Die Förderung wird zur Hälfte als Zuschuss (Geschenk) und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt.
Unser Rechner bietet eine erste Orientierung auf Basis der aktuellen Sätze 2024. Die tatsächliche Berechnung durch das Studierendenwerk ist hochkomplex und berücksichtigt viele weitere Faktoren wie Geschwister in Ausbildung, außergewöhnliche Belastungen der Eltern oder eigenes Vermögen.
Bedarfssätze 2024 (Studium)
Grundbedarf
Der Sockelbetrag für Studierende liegt bei 452 € monatlich.
Wohnpauschale
360 € für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen (pauschal, unabhängig von der Miete).
Versicherung
Wer nicht mehr familienversichert ist, erhält einen Zuschuss von ca. 122 € für KV/PV.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Höchstsatz für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, liegt 2024 bei 934 € monatlich (Grundbedarf + Wohnpauschale + Krankenkassenzuschlag).
Die Einkommensfreibetragsgrenze für eigene Einkünfte liegt bei durchschnittlich 538 € im Monat (Minijob-Grenze).
In den meisten Fällen ja. Es gibt jedoch Ausnahmen für 'elternunabhängiges BAföG', zum Beispiel nach einer mehrjährigen Erwerbstätigkeit nach der ersten Ausbildung.
Nein, Studierende müssen in der Regel nur die Hälfte der Förderung als zinsloses Darlehen zurückzahlen, maximal jedoch 10.010 € insgesamt.
Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Das Bundesverwaltungsamt schreibt die Betroffenen rechtzeitig an.
