Insolvenzrechner
Berechnen Sie Ihren finanziellen Weg aus den Schulden. Ermitteln Sie den pfändbaren Anteil und die voraussichtliche Schuldentilgung in 3 Jahren.
Der Weg zur Schuldenfreiheit
Die Privatinsolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist oft der letzte, aber auch ein sehr effektiver Ausweg aus einer aussichtslosen Schuldensituation. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2020 ist das Ziel – die Restschuldbefreiung – bereits nach 3 Jahren greifbar. In dieser Zeit müssen Schuldner den pfändbaren Teil ihres Einkommens an einen Treuhänder abführen.
Unser Insolvenzrechner hilft Ihnen dabei, diesen Zeitraum zu planen. Er zeigt Ihnen nicht nur, wie viel Geld Ihnen monatlich zum Leben bleibt, sondern auch, wie viel Ihrer Gesamtschulden voraussichtlich über die Insolvenzmasse getilgt werden können. Der Rest wird Ihnen nach Ablauf der 3 Jahre erlassen.
Wichtige Fakten zum Verfahren
Pfändungsfreibeträge 2024
Grundlage ist die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO. Die Sätze werden jährlich zum 1. Juli angepasst, um der Inflation Rechnung zu tragen.
Erwerbsobliegenheit
Während der Wohlverhaltensphase sind Sie verpflichtet, einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich zumindest intensiv darum zu bemühen.
Kosten des Verfahrens
Die Gerichtskosten und die Vergütung des Treuhänders werden vorab aus der Insolvenzmasse bezahlt. Sollte das Einkommen dafür nicht reichen, kann eine Stundung beantragt werden.
