Wohngebäudeversicherungsrechner
Schützen Sie Ihre wichtigste Investition gegen existenzbedrohende Schäden wie Feuer, Wasser und Sturm.
Umfassender Schutz für Ihre Immobilie
Ein Haus ist für die meisten Menschen die größte finanzielle Investition ihres Lebens. Ein Brand oder ein massiver Wasserschaden kann ohne Versicherung den finanziellen Ruin bedeuten. Die Wohngebäudeversicherung deckt die Kosten für die Wiederherstellung oder den Wiederaufbau des Gebäudes zum gleitenden Neuwert ab.
Unser Rechner ermöglicht Ihnen eine schnelle Orientierung über die Beitragsspanne. Dabei spielen insbesondere die Wohnfläche und der Gebäudetyp eine Rolle. Modernisierungen (z.B. neues Dach oder neue Leitungen) können den Beitrag bei vielen Versicherern deutlich senken, da das Schadensrisiko sinkt.
Kostenfaktoren am Bau
Vom Keller bis zum Dach
Versichert ist das gesamte Gebäude inklusive fest eingebauter Teile wie Einbauküchen, Heizungsanlagen und Badewannen.
Gleitender Neuwert
Die Summe passt sich automatisch an die steigenden Baukosten an. So erhalten Sie heute wie in 20 Jahren ein gleichwertiges Haus zurück.
Grundstücksbestandteile
Auch Garagen, Carports, Zäune und Müllboxen sind in der Regel über den Hauptvertrag mitabgedeckt.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der Wert 1914 ist eine fiktive Recheneinheit, die den Wert eines Gebäudes in Mark im Jahr 1914 angibt. Er dient dazu, die Versicherungssumme unabhängig von der Inflation an die aktuelle Baukostenentwicklung anzupassen.
Angesichts zunehmender Starkregenereignisse und Überschwemmungen ist dieser Zusatzschutz für die meisten Hausbesitzer dringend zu empfehlen, auch wenn man nicht direkt an einem Fluss wohnt.
In modernen Tarifen sind fest installierte Anlagen oft beitragsfrei bis zu einer gewissen Summe mitversichert. Größere Anlagen sollten jedoch explizit im Vertrag aufgeführt werden.
Ist die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kürzt die Versicherung die Leistung im Schadensfall anteilig. Mit dem "Unterversicherungsverzicht" bei korrekter Quadratmeterangabe lässt sich dies vermeiden.
Gesetzlich besteht keine Pflicht, aber Banken verlangen für die Gewährung eines Immobiliendarlehens zwingend den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung (besonders Feuer).
