Erbschaftsteuer & Schenkungsrechner

Ermitteln Sie die fällige Steuer bei Erbschaft oder Schenkung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge.

Vermögensübertragung gestalten

Die Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation ist in Deutschland ein sensibles und steuerlich komplexes Thema. Grundsätzlich unterliegen sowohl Erbschaften (nach dem Tod) als auch Schenkungen (unter Lebenden) dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Der Staat unterscheidet hierbei massiv nach dem Grad der Verwandtschaft: Je enger die Beziehung zwischen Geber und Nehmer, desto höher sind die Freibeträge und desto niedriger die Steuersätze.

Unser Rechner hilft Ihnen, eine erste Orientierung über die mögliche Steuerlast zu erhalten. Besonders wertvoll ist dabei das Wissen über die 10-Jahres-Frist: Schenkungsfreibeträge können alle zehn Jahre erneut voll ausgeschöpft werden, was eine langfristige Steuergestaltung ("vorgezogene Erbfolge") ermöglicht.

Steuerklassen & Sätze

Klasse I

Partner, Kinder, Enkel, Eltern. Sätze von 7 % bis 30 % (ab 26 Mio. €).

Klasse II

Geschwister, Nichten, Neffen. Sätze von 15 % bis 43 %.

Klasse III

Nicht verwandte Personen. Sätze von 30 % bis 50 %.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wieviel darf man steuerfrei erben?

Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 € pro Elternteil. Enkel erhalten 200.000 € steuerfrei.

Gilt der Freibetrag auch für Schenkungen?

Ja, dieselben Freibeträge gelten für Schenkungen und können alle 10 Jahre erneut voll ausgeschöpft werden.

Was ist die 10-Jahres-Frist?

Die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen können alle 10 Jahre erneut in voller Höhe in Anspruch genommen werden. So lässt sich Vermögen über einen langen Zeitraum steuerfrei übertragen.

Müssen Schulden des Erblassers versteuert werden?

Nein, Schulden des Erblassers sowie Bestattungskosten mindern den steuerpflichtigen Wert des Erbes (Nachlassverbindlichkeiten).

Ist das selbstgenutzte Familienheim steuerfrei?

Ja, für Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen (Selbstnutzung für mindestens 10 Jahre). Für Kinder ist die Steuerfreiheit zudem auf eine Wohnfläche von 200 qm begrenzt.