Erbschaftsteuer & Schenkungsrechner
Ermitteln Sie die fällige Steuer bei Erbschaft oder Schenkung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge.
Vermögensübertragung gestalten
Die Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation ist in Deutschland ein sensibles und steuerlich komplexes Thema. Grundsätzlich unterliegen sowohl Erbschaften (nach dem Tod) als auch Schenkungen (unter Lebenden) dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Der Staat unterscheidet hierbei massiv nach dem Grad der Verwandtschaft: Je enger die Beziehung zwischen Geber und Nehmer, desto höher sind die Freibeträge und desto niedriger die Steuersätze.
Unser Rechner hilft Ihnen, eine erste Orientierung über die mögliche Steuerlast zu erhalten. Besonders wertvoll ist dabei das Wissen über die 10-Jahres-Frist: Schenkungsfreibeträge können alle zehn Jahre erneut voll ausgeschöpft werden, was eine langfristige Steuergestaltung ("vorgezogene Erbfolge") ermöglicht.
Steuerklassen & Sätze
Klasse I
Partner, Kinder, Enkel, Eltern. Sätze von 7 % bis 30 % (ab 26 Mio. €).
Klasse II
Geschwister, Nichten, Neffen. Sätze von 15 % bis 43 %.
Klasse III
Nicht verwandte Personen. Sätze von 30 % bis 50 %.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 € pro Elternteil. Enkel erhalten 200.000 € steuerfrei.
Ja, dieselben Freibeträge gelten für Schenkungen und können alle 10 Jahre erneut voll ausgeschöpft werden.
Die steuerlichen Freibeträge für Schenkungen können alle 10 Jahre erneut in voller Höhe in Anspruch genommen werden. So lässt sich Vermögen über einen langen Zeitraum steuerfrei übertragen.
Nein, Schulden des Erblassers sowie Bestattungskosten mindern den steuerpflichtigen Wert des Erbes (Nachlassverbindlichkeiten).
Ja, für Ehepartner und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen (Selbstnutzung für mindestens 10 Jahre). Für Kinder ist die Steuerfreiheit zudem auf eine Wohnfläche von 200 qm begrenzt.
