Zinsrechner (Einfache Zinsen)
Berechnen Sie taggenau oder jahresweise den exakten Zinsertrag für Ihr Sparkonto (Tagesgeld) oder die Zinslast für Rechnungs- und Dispokredite.
Wozu dient der Zinsrechner?
Die Zinsrechnung ist die wichtigste Grundlage des modernen Finanzsystems und gehört zur unverzichtbaren Alltagsmathematik. Der einfache Zinsrechner ist das ideale Werkzeug, wenn es um einmalige Kapitalanlagen geht, deren Laufzeit ein Jahr oder kürzer beträgt. Auch Verzugszinsen auf offene Rechnungen oder Dispozinsen auf dem Girokonto, die jeweils taggenau durch die Bank abgerechnet werden, können hiermit berechnet werden.
Da Kredite wie Guthaben fast ausschließlich mit dem Jahreszinsfaktor „p.a.“ (per annum) bepreist werden, ist eine zeitbezogene Anpassung der Formel unerlässlich. Legen Sie 10.000 Euro zu 5 % p.a. an, Sie heben das Geld aber bereits nach 3 Monaten wieder ab, erhalten Sie natürlich keine vollen 500 Euro (5 % aufs Jahr bezogen), sondern nur den anteiligen Bruchteil (125 Euro). Der Zinsrechner nimmt Ihnen diese lästige lineare Bruchrechnung im Hintergrund ab.
Das kleine Einmaleins der Zinsformel
Jahreszinsen berechnen
Z = (K * p) / 100. Beispiel: Wenn Sie 1.000 € (K) zu 3 % (p) für exakt ein Jahr veranlagen, rechnen Sie 1000 * 3 / 100 = 30 Euro.
Monatszinsen berechnen
Z = (K * p * m) / (100 * 12). Da das Jahr 12 Monate hat, wird die Jahreszinsformel einfach anteilig auf die tatsächlich genutzten Monate angewandt.
Tageszinsen (Bankenmethode)
Z = (K * p * t) / (100 * 360). Banken nutzen in Deutschland aus Vereinfachungsgründen traditionell 360 Rechen-Tage pro Jahr, wobei jeder Monat pauschal 30 Tage zählt.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zum Zinseszinsrechner?
Dieser einfache Zinsrechner ermittelt ausschließlich lineare Zinsen ohne den sogenannten Wiederanlage-Effekt (dem Zinseszins-Effekt). Er ist daher perfekt geeignet für überschaubare, kurze Laufzeiten unter einem Jahr (etwa ein Festgeldvertrag über exakt 6 Monate oder einen kurzfristigen Banküberzug). Ein spezialisierter Zinseszinsrechner hingegen kalkuliert fortlaufend neue Zinsen auf bereits früher dem Konto gutgeschriebene Zinserträge über viele Jahre hinweg und führt daher zu einem exponentiell anschwellenden Wachstum.
Was bedeutet die „Bankenmethode“ (360 Tage)?
Die sogenannte kaufmännische Zinsmethode (häufig in Deutschland unter der Bezeichnung „deutsche Bankenmethode“ oder auch als 30/360-Formel bekannt) geht pauschal davon aus, dass absolut jeder Monat im Kalender exakt 30 Tage und ein gesamtes Jahr folglich exakt 360 Tage hat (12 mal 30). Das vereinfacht die Berechnungen im Zahlungsverkehr massiv. Der Monat Februar hat in dieser Rechnung also ebenso 30 Tage wie der Juli.
Wofür steht „p.a.“ beim Zinssatz?
Die Abkürzung „p.a.“ steht in der Finanzwelt für den lateinischen Terminus „per annum“, was umgangssprachlich direkt übersetzt „pro Jahr“ heißt. Die Bank gibt den Zinssatz fast immer standardisiert auf ein volles Jahr bezogen an, selbst wenn Sie das Geld de facto nur für 14 Tage leihen oder auf einem Tagesgeldkonto anlegen. Nur durch die Angabe auf eine feste Basis (ein Jahr) lassen sich Konditionen absolut herstellerübergreifend vergleichen.
Kann ich hiermit auch Sollzinsen (Dispokredit) berechnen?
Ja, der mathematische Motor hinter diesem Rechner ist natürlich völlig neutral („Geld hat kein Vorzeichen“). Wenn Sie Ihr Girokonto beispielsweise für 20 Kalendertage unfreiwillig mit 1.500 Euro überziehen und der Dispozins Ihrer Filialbank bei heftigen 11 % p.a. liegt, tragen Sie diese Werte exakt so in die Maske ein. Das errechnete Ergebnis ist in diesem negativen Szenario kein Ertrag, sondern Ihre Zins-Schuld an das Bankhaus für den Dispokredit in Euro.
Muss ich von den berechneten Zinsen noch hart Steuern abziehen?
Ja, in der Bundesrepublik Deutschland unterliegen private Zinserträge (wie Erlöse aus Tagesgeld oder Festgeldkonten) grundsätzlich der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) in Höhe von pauschal 25 Prozent plus dem üblichen Solidaritätszuschlag (zusammen 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer. Beachten Sie jedoch Ihren jährlichen Sparer-Pauschbetrag (Freistellungsauftrag): Bis zu einer magischen Grenze von aktuell 1.000 Euro für Singles (und 2.000 Euro für Verheiratete) blieben Ihre Zinsgewinne de facto absolut steuerfrei.
