Bewirtungskostenrechner

Ermitteln Sie schnell den steuerlich abziehbaren Anteil Ihres Geschäftsessens nach der 70/30-Regel.

Der Gesamtbetrag inkl. Trinkgeld und Steuern.
Trinkgeld unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

Geschäftsessen steuerlich geltend machen

Ein Essen mit dem potenziellen Kunden oder dem langjährigen Geschäftspartner ist im Geschäftsalltag völlig normal. Dennoch sieht das Finanzamt hier auch den privaten Aspekt der Nahrungsaufnahme. Daher darf ein Unternehmer nur 70 % der Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Die restlichen 30 % sind als "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben" zu behandeln.

Interessant ist die Regelung bei der Umsatzsteuer: Hier darf der Unternehmer (sofern vorsteuerabzugsberechtigt) die vollen 100 % der Mehrwertsteuer als Vorsteuer ziehen, obwohl die Basisrechnung nur zu 70 % abziehbar ist. Unser Rechner zeigt Ihnen diese Aufteilung exakt auf.

Wann gilt die 70 % Regel?

Geschäftlicher Anlass

Das Treffen muss einen klaren Bezug zum Unternehmen haben (Akquise, Projektbesprechung, Vertragsabschluss).

Außer Haus

Die Bewirtung findet in einem Restaurant oder einer Gaststätte statt. Catering im Betrieb fällt unter andere Regeln.

Angemessenheit

Die Kosten müssen nach allgemeiner Verkehrsauffassung noch als angemessen gelten. Übermäßiger Luxus wird oft gestrichen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wieviel Prozent der Bewirtungskosten sind absetzbar?

Bei geschäftlich veranlassten Bewirtungen von Dritten sind 70 % der angemessenen Aufwendungen als Betriebsausgaben abziehbar. Die restlichen 30 % gelten als privat veranlasst.

Was ist mit der Umsatzsteuer bei Bewirtungen?

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ist die Umsatzsteuer aus der Rechnung in voller Höhe (100 %) als Vorsteuer abziehbar, sofern die Rechnung ordnungsgemäß ist.

Welche Anforderungen gibt es an den Bewirtungsbeleg?

Der Beleg muss maschinell erstellt sein und Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern, Anlass und Höhe der Aufwendungen enthalten. Ab 250 € muss zudem der Rechnungsempfänger namentlich genannt werden.

Sind Trinkgelder bei der Bewirtung absetzbar?

Ja, Trinkgelder sind ebenfalls zu 70 % als Betriebsausgaben absetzbar. Sie enthalten jedoch keine Umsatzsteuer, weshalb hier kein Vorsteuerabzug möglich ist.

Was gilt bei Bewirtungen im eigenen Betrieb?

Bewirtungen anlässlich von Betriebsveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeier) sind zu 100 % absetzbar, sofern die Freigrenze von 110 € pro Person nicht überschritten wird.