Rentenversicherungsrechner
Planen Sie Ihre private Zusatzrente. Berechnen Sie Kapitalaufbau und Auszahlungshöhe für Ihren Ruhestand.
Finanzielle Freiheit im Ruhestand
Die gesetzliche Rente allein wird für die meisten Menschen nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Eine private Rentenversicherung ist ein bewährter Baustein, um diese "Rentenlücke" zu schließen. Der Clou: Sie erhalten eine garantierte Zahlung, egal wie alt Sie werden – bis zum Lebensende.
Mit unserem Rechner simulieren Sie den Ansparprozess. Er zeigt Ihnen, wie aus monatlichen Beiträgen über Jahrzehnte ein stattliches Kapital erwächst und wie viel monatliche Rente Sie basierend auf dem Rentenfaktor daraus erwarten können. Experimentieren Sie mit verschiedenen Zinssätzen, um den Effekt von Aktien- oder ETF-basierten Tarifen zu sehen.
Wie die Rente entsteht
Ansparphase
Ihre Beiträge werden verzinst angelegt. Kosten für Verwaltung und Vertrieb werden dabei vom Versicherer abgezogen (ca. 10-15%).
Verrentung
Das Endkapital wird durch den Rentenfaktor geteilt. Beispiel: 100.000 € Kapital / 10.000 * 25er Faktor = 250 € mtl. Rente.
Flexibilität
Viele moderne Verträge erlauben während der Laufzeit Zuzahlungen oder Entnahmen, falls sich Ihre Lebensplanung ändert.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie garantiert eine lebenslange Rentenzahlung, unabhängig davon, wie alt Sie werden (Langlebigkeitsrisiko). Zudem bietet sie steuerliche Vorteile in der Auszahlungsphase (Ertragsanteilbesteuerung).
Der Rentenfaktor gibt an, wie viel monatliche Rente Sie je 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Ein Faktor von 30 bedeutet z.B. 30 € Rente pro 10.000 € Kapital.
Ja, die meisten Tarife bieten ein Kapitalwahlrecht an. Sie können sich zu Beginn der Rentenphase entscheiden, ob Sie die lebenslange Rente oder die Einmalauszahlung des Kapitals bevorzugen.
Hierbei wird der Sparanteil in Investmentfonds (z.B. ETFs) angelegt. Dies bietet höhere Renditechancen als klassische Tarife, birgt aber auch Marktrisiken.
Bei einer lebenslangen Rente wird nur der sogenannte Ertragsanteil versteuert. Bei Rentenbeginn mit 67 Jahren beträgt dieser lediglich 17 % Ihrer Rente.
