Krankenversicherungsrechner
Berechnen Sie Ihre monatlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung präzise und schnell.
Gesundheitsschutz finanzieren
In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Die meisten Bürger sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflicht- oder freiwillig versichert. Der Beitrag richtet sich dabei nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, also dem Bruttoeinkommen, bis hin zur Beitragsbemessungsgrenze.
Unser Rechner berücksichtigt die aktuellen Beitragssätze und die Aufteilung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Beachten Sie, dass bei Selbstständigen der Beitrag oft auf dem gesamten Einkommen (inkl. Mieteinnahmen etc.) berechnet wird und der Mindestbeitrag sowie die Höchstgrenze entscheidend sind.
Beitragssätze 2024 / 2025
Krankenversicherung
14,6 % Basissatz + kassenindividueller Zusatzbeitrag (z.B. 1,7 %). Geteilt durch zwei bei Angestellten.
Pflegeversicherung
3,4 % für Eltern, 4,0 % für Kinderlose. Arbeitgeber tragen fix 1,7 % (außer in Sachsen).
BBG & Grenze
Ab einem Einkommen von 5.175 € (mtl.) steigen die Beiträge in der GKV nicht mehr weiter an.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Der allgemeine Beitragssatz liegt bundesweit einheitlich bei 14,6 %. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei ca. 1,7 % liegt.
Bei Angestellten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie den Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte (Parität).
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttolohn, bis zu dem Beiträge erhoben werden. Einkommen über dieser Grenze bleibt für die Beitragsberechnung unberücksichtigt.
Angestellte können wechseln, wenn ihr Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze (JAEG) überschreitet. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können meist unabhängig vom Einkommen in die PKV.
Zusätzlich zur Krankenversicherung fällt der Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung an (3,4 % für Eltern, 4 % für Kinderlose über 23 Jahre).
