Solidaritätszuschlagrechner
Prüfen Sie mit wenigen Klicks, wie hoch Ihr Solidaritätszuschlag im Jahr 2024 oder 2025 ausfällt – oder ob Sie bereits komplett befreit sind.
Der Status des Solidaritätszuschlags
Der Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der deutschen Einheit zu finanzieren. Lange Zeit zahlten ihn fast alle Steuerpflichtigen einheitlich mit 5,5 % auf ihre Einkommensteuer. Seit einer weitreichenden Reform im Jahr 2021 hat sich die Situation jedoch grundlegend geändert.
Heute ist der Soli eine reine "Reichensteuer" für Spitzenverdiener geworden. Die große Mehrheit der Arbeitnehmer und Rentner ist vollständig befreit. Nur wer eine hohe Steuerlast trägt, bleibt zahlungspflichtig. Dabei sorgt eine sogenannte Milderungszone dafür, dass bei Überschreiten der Freigrenze nicht sofort der volle Prozentsatz fällig wird.
Fakten zur Berechnung 2024
Freigrenzen
Bis zu einer Einkommensteuer von 18.130 € (Ledige) bzw. 36.260 € (Verheiratete) fällt kein Soli an. Kinderfreibeträge erhöhen diese Grenzen indirekt.
Kapitalerträge
Wer Dividenden oder Zinsen erhält, zahlt den Soli weiterhin ab dem ersten Euro über dem Sparer-Pauschbetrag. Hier gibt es keine Befreiung.
Vorauszahlungen
Der Soli wird meist direkt vom Arbeitgeber mit der Lohnsteuer einbehalten. Am Jahresende erfolgt im Rahmen der Steuererklärung die exakte Abrechnung.
