Rechtsschutzversicherungsrechner
Sichern Sie Ihr Recht ab. Berechnen Sie die Kosten für Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz.
Recht haben heißt nicht immer Recht bekommen
Gerichts- und Anwaltskosten können bei einem Rechtsstreit schnell astronomische Summen erreichen. Eine Rechtsschutzversicherung schützt Sie vor diesem Kostenrisiko und ermöglicht es Ihnen, Ihre Ansprüche ohne finanzielles Risiko durchzusetzen – sei es gegen den Arbeitgeber, nach einem Verkehrsunfall oder im Falle einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung.
Unser Rechner hilft Ihnen, die optimale Kombination für Ihre Bedürfnisse zu finden. Durch die Wahl einer Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag spürbar senken. Achten Sie bei der Auswahl besonders auf die Bereiche, die für Ihren Alltag relevant sind. Während der Verkehrsrechtsschutz für jeden Autofahrer fast Pflicht ist, ist der Berufsrechtsschutz vor allem für Angestellte essentiell.
Kostenfaktoren im Überblick
Kombinations-Rabatte
Wer mehrere Bereiche (z.B. Paket Privat/Beruf/Verkehr) bündelt, zahlt deutlich weniger als für die Summe der Einzelverträge.
Schadenfreiheits-Rabatt
Ähnlich wie bei der KFZ-Versicherung sinken bei vielen Anbietern die Beiträge, wenn Sie über Jahre keinen Schaden melden.
Öffentlicher Dienst
Beamte und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst profitieren oft von vergünstigten Tarifen aufgrund des statistisch geringeren Risikos.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Sie übernimmt die Kosten für Anwälte, Gericht, Zeugen und Gutachter in Rechtsstreitigkeiten. Je nach Tarif sind Bereiche wie Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen versichert.
Ja, in den meisten Bereichen (z.B. Beruf oder Wohnen) gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn. Der Verkehrsrechtsschutz ist oft ohne Wartezeit sofort wirksam.
Eine Selbstbeteiligung (SB) senkt den monatlichen Beitrag erheblich. Gängig sind 150 € oder 250 € pro Schadensfall, die Sie selbst tragen.
Viele Versicherer bieten eine kostenlose Anwaltshotline an. Hier können Sie sich zu jedem Rechtsthema beraten lassen, oft ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung oder Wartezeit.
Im Familientarif sind der Partner (Ehe oder Lebensgemeinschaft) sowie minderjährige Kinder (und oft auch volljährige Kinder in der Ausbildung) mitversichert.
